Arbeitsrecht

Franz X. Bette

Rechtsanwalt & Mediator
Mehr über mich
✔ über 25 Jahre anwaltliche Berufserfahrung
✔ Abschluss Fachanwaltlehrgang Arbeitsrecht
✔ Individuelle Betreuung
✔ Zeitnahe Terminvergabe
✔ hervorragende Verkehrsanbindung (Bahnhof Pasing)
Telefon: 089/530 733 0


Ich berate und helfe Ihnen in allen Belangen des Arbeitsrechts. Durch meinen erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs und auf Grund meiner langjährigen Berufserfahrung verfüge ich über detaillierte Kenntnisse in allen arbeitsrechtlichen Fragen und kümmere mich kompetent um Ihr Anliegen.

Ich berate sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite.
  • Kündigung vom Arbeitgeber erhalten?

    Sie haben von Ihrem Arbeitsgeber eine Kündigung erhalten?

    Dann müssen Sie rasch handeln, um die verbleibende Frist von drei Wochen ab Erhalt Ihrer Kündigung sachgerecht zu nutzen und beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Bei einer Erstberatung verschaffe ich mir zunächst einen ersten Überblick über die aktuelle Situation und beraten Sie für die nächsten Schritte.

  • Kündigungsschreiben verfassen

    Es gibt viele Dinge, die ein Arbeitgeber bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beachten muss:

    - Einhaltung der Formalia

    - Verfahrensabläufe (muss ein Betriebsrat angehört werden, benötigen Sie die Zustimmung von Dritten, etc.?)

    - gibt es ausreichende Kündigungsgründe, muss vorher eine Sozialauswahl durchgeführt werden?


    Ich stehe Ihnen bei und berate Sie umfassend.

  • Abmahnung

    Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?

    Dies ist noch kein Grund zur Aufregung. Häufig sind Abmahnungen nämlich gar nicht wirksam.

    Ich berate Sie gerne, prüfe die Wirksamkeit  und leite ggf. die weiteren Schritte für Sie ein.

  • Prüfung von Arbeitsverträgen

    Ich berate und unterstütze Sie bei der Ausarbeitung und Erstellung von Arbeitsverträgen.

    Außerdem bin ich Ihnen auch bei der Überprüfung Ihrer bestehenden oder auch neuen Arbeitsverträge behilflich.

  • Lohn/Gehalt/Überstunden

    Ihr Arbeitgeber hat Ihnen immer noch nicht Ihr Gehalt bezahlt, oder Sie haben Überstunden geleistet, die Ihnen nicht (vollständig) bezahlt wurden? Ich überprüfe Ihre Ansprüche und mache diese für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend.

  • Arbeitszeugnis

    Sind Sie mit der Formulierung Ihres Zeugnisses unzufrieden? Befürchten Sie Formulierungen, die Sie benachteiligen? Ich überprüfe Ihr Arbeitszeugnis und unterstütze Sie sowohl außergerichtlich als auch beim Arbeitsgericht.

  • Urlaub

    Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern ist im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt. Oft sind diese Regelungen jedoch nicht bekannt und werden vom Arbeitgeber nicht eingehalten. Ich mache Ihre Ansprüche für Sie geltend und beraten Sie ausführlich.

  • Mobbing am Arbeitsplatz

    Im Arbeitsrecht bedeutet der Begriff "Mobbing" fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Anfeindungen, Schikanen oder diskriminierende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Recht, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.


    Grundsätzlich hat der gemobbte Arbeitnehmer bei Tätlichkeiten, Beleidigungen, Verbreitung von Gerüchten, die den Betroffenen verächtlich machen, sexuellen Belästigungen und Nötigungen durch Arbeitskollegen die Möglichkeit, die Unterlassung zu verlangen. Darüber hinaus sind auch strafrechtliche Schritte möglich.


    Zudem kann der Betroffene von seinem Arbeitgeber velangen, dass dieser in geeigneter Weise auf die mobbenden Kollegen einwirkt, um das Mobbing zu unterbinden.


    Besteht ein Betriebsrat, kann auch dort eine Beschwerde eingereicht werden.

  • Mediation im Arbeitsrecht

    Sind Ihnen Betriebsklima, langjährige Mitarbeiter und harmonische Teamarbeit wichtig? Kommt es dennoch zu Konflikten, bietet die Mediation eine hervorragende Alternative zur gerichtlichen Konfliktbewältigung. 

    Die außergerichtliche Streitschlichtung ist eine ernsthafte und sinnvolle Methode, Ihre Streitigkeit langfristig aus dem Weg zu räumen.

    Als Mediator kann ich Sie auch bei dieser Art der Streitniederlegung ausführlich beraten und unterstützen.

Rezensionen
Das sagen meine Mandanten:
1 Kontaktaufnahme
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf – entweder telefonisch (089/530 733 0) oder per untenstehendem Kontaktformular.
Telefonisch erreichen Sie unser Sekretariat wochentags zwischen 8:30 und 17.00 Uhr.
2 Terminvereinbarung
Wir vereinbaren einen zeitnahen für Sie passenden Termin.
Termine werden nach Vereinbarung auch außerhalb der Bürozeiten vergeben.
3 Beratungsgespräch
Ich berate Sie umfassend und kläre Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Bitte bringen Sie zu einer Erstberatung alle vorhandenen Unterlagen mit.
Näheres zu meiner Person

Franz X. Bette

Rechtsanwalt und Mediator

Kompetente Rechtsberatung
Durch meine über 20-jährige anwaltliche Berufserfahrung kann ich Ihnen Rat, Unterstützung sowie Entscheidungshilfen in allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht bieten. Aufgrund meiner erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltsfortbildung verfüge ich über detaillierte Kenntnisse in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Ich prüfe Ihre Ansprüche umfassend und werde mit Ihnen gemeinsam die für Ihren Fall beste Strategie erarbeiten.
Flexible Terminvergabe
Es ist mir ein Anliegen, Ihnen schnellstmöglich eine Erstberatung zu ermöglichen. Daher kann nach Absprache auch ein Termin außerhalb der regulären Bürozeiten vereinbart werden.
Berufserfahrung

01/2010 - heute
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Sperrer, Bette & Collegen
(vormals Prof. Nauschütt & Collegen)

04/1996 - 2009
Rechtsanwalt
Kanzlei F.X. Bette

02/1992 - 03/1996
stellv. Bereichsleiter Recht
Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Ausbildung

04/2014 - 12/2015
Fachanwaltsfortbildung Arbeitsrecht
erfolgreicher Abschluss: Dezember 2015
Fernuniversität Hagen

10/2011 - 02/2012
Mediation, Mediator
Fernuniversität Hagen

04/1988 - 01/1991
Zweite Juristische Staatsprüfung
Rechtsreferendariat

10/1982 - 02/1988
Erste Juristische Staatsprüfung
Ludwig-Maximilians-Universität München

Informationen zu Rechtsschutzversicherungen
Da sehr viele meiner Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben und zu diesem Thema immer wieder Fragen aufkommen, habe ich hier die häufigsten Fragen beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sich gerne bei mir melden (Kontakt).
  • Kann ich meinen Rechtsanwalt frei auswählen?

    Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.

    Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.


  • Welche Kosten werden übernommen?

    Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.

  • Deckungsanfrage

    Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.

Kontakt und Anfahrt
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