Vertragsrecht

Vertragsrecht

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Die Parteien handeln die Verträge aus. Bereits in diesem frühen Stadium oder aber auch bei der Abwicklung von bestehenden Verträgen ist oft eine professionelle Unterstützung erforderlich.

Hier präsentieren wir Ihnen eine Auswahl unserer Leistungen. Sollte Ihre Leistung nicht enthalten sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

  • Entwurf von Verträgen

    Bereits beim Abfassen von Verträgen sollten Ihre Rechte und Pflichten genau beschrieben werden. Dies erleichtert es später Konflikte zu vermeinden. Sollten dennoch Konflikte entstehen, setzen wir Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten durch.

  • Gewährleistungsansprüche (Käufer)

    Haben Sie beim Kauf eine mangelhafte Lieferung erhalten?

    Wir machen Ihre Gewährleistungsansprüche geltend und vertreten Ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer.

  • Abwehr von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen

    Behauptet ein Käufer, er habe von Ihnen eine fehlerhafte Lieferung erhalten?

    Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwehr von unberechtigt gegen Sie erhobenen Gewährleistungsansprüchen.

  • Werkverträge/Dienstleistungsverträge

    Sie haben ein Werk (z.B. Reparatur, Handwerkerleistung, etc.) oder eine Dienstleistung in Auftrag gegeben und sind mit deren Ausführung nicht zufrieden?

    Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Leistungs- und Gewährleistungsansprüche.

    Dabei vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten.

  • Schadensersatz und Unterlassung

    Wir beraten Sie zu Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchsetzung bzw. Abwehr von gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Dies beinhaltet zum Beispiel Sachschäden, Vermögensschäden, Personenschäden und Schmerzensgeldforderungen.

Zuständiger Anwalt

Franz X. Bette

Rechtsanwalt und Mediator
Mehr über mich
Informationen zu Rechtsschutzversicherungen
Da sehr viele unserer Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben und zu diesem Thema immer wieder Fragen aufkommen, habe wir hier die häufigsten Fragen beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sich gerne bei uns melden (Kontakt).
  • Kann ich meinen Rechtsanwalt frei auswählen?

    Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.

    Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.


  • Welche Kosten werden übernommen?

    Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.

  • Deckungsanfrage

    Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.


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