Urheber- & Medienrecht

Urheber- & Medienrecht

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Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht. Insbesondere im Bereich von Fernsehen, Radio und Internet kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, wie zum Beispiel Abmahnungen.

Hier präsentieren wir Ihnen eine Auswahl unserer Leistungen. Sollte Ihre Leistung nicht enthalten sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

  • Filesharing

    Sie werden wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Ihnen wird das Herunterladen oder Hochladen von Filmen, Musik, Software oder Computerspielen in Tauschbörsen vorgeworfen (Filesharing). Bevor Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, sollten Sie diese von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne sind wir für Sie da.

  • Unterlassungsansprüche

    Werden in den Medien (Rundfunk, Zeitung usw.) über Sie Unwahrheiten verbreitet? Sind Sie einer Schmähkritik ausgesetzt? Dies müssen Sie nicht hinnehmen und können Unterlassung verlangen. Ihre berechtigten Ansprüche setzen wir professionell außergerichtlich und vor den Gerichten durch.

  • Persönlichkeitsrecht in den Medien

    Unabhängig davon, ob im Internet, in Zeitung, Fernsehen oder einer sonstigen Veröffentlichung Ihr Persönlichkeitsrecht (Ehrverletzung, Beleidigung, Namensrecht, etc.) verletzt wurde, können Sie dagegen vorgehen und künfige Unterlassung sowie Schadensersatz fordern. Wir helfen Ihnen dabei.

  • Bilderklau

    Werden Ihre Fotografien oder Bilder ohne Ihre Erlaubnis unberechtigt von Dritten verwendet? Sie können gegebernenfalls nach der Vorschriften des Urhebersschutzgesetz dagegen vorgehen. Sowohl Unterlassungs- als auch Schadensersatzansprüche machen wir für Sie geltend.

Zuständiger Anwalt

Franz X. Bette

Rechtsanwalt und Mediator
Mehr über mich
Informationen zu Rechtsschutzversicherungen
Da sehr viele unserer Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben und zu diesem Thema immer wieder Fragen aufkommen, habe wir hier die häufigsten Fragen beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sich gerne bei uns melden (Kontakt).
  • Kann ich meinen Rechtsanwalt frei auswählen?

    Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.

    Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.


  • Welche Kosten werden übernommen?

    Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.

  • Deckungsanfrage

    Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.


Sie haben Fragen oder wollen einen Termin mit uns vereinbaren?
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