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    <title>Rechtstipps</title>
    <link>https://www.rae-bette.de</link>
    <description>Rechtstipps</description>
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      <title>Kurzarbeit, Zwangsurlaub, Homeoffice in Zeiten von Corona</title>
      <link>https://www.rae-bette.de/rechtstipps/corona</link>
      <description>Fragen zum Thema Kurzarbeit, Zwangsurlaub, Homeoffice in Zeiten von Corona (COVID-19)</description>
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Die
          Ausbreitung des COVID-19-Virus (Coronavirus) schreitet immer
          weiter voran und beeinflusst bzw. bestimmt mittlerweile unser
          Arbeitsleben enorm. Immer mehr Unternehmen melden Kurzarbeit
          an,  oder schicken ihre Arbeitnehmer*innen in den
          Zwangsurlaub.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Bei
          Kurzarbeit wird die Arbeitszeit der Mitarbeiter verringert.
           Dadurch haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre
          Personalkosten abzusenken und damit ihre temporär geringere
          Auftragslage leichter zu kompensieren. Der damit verbundene
          Gehaltsverlust des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin wird durch
          das Kurzarbeitergeld größtenteils kompensiert (60 % bis 67 %).
          Häufig wird diese Quote vom Arbeitgeber jedoch noch
          aufgestockt. Ziel der Kurzarbeit ist es, die Arbeitsplätze zu
          erhalten, damit diese nach der Krise wieder fortgeführt werden
          können.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Vor
          der Durchführung der Kurzarbeit kann es auch nötig sein, dass
          der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin, die Mitarbeiter*innen für
          einige Zeit in Urlaub schicken.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Nachfolgend
          finden Sie die wichtigsten Fakten zum Thema Kurzarbeit und
          Zwangsurlaub.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Kurzarbeit
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;ul&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Voraussetzungen für Kurzarbeitsgeld sind in §§
            95 bis 106 SGB III (Sozialgesetzbuch, Drittes Buch)
            geregelt.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Im jeweiligen Kalendermonat muss mindestens ein
            Drittel (eine Reduzierung auf bis zu 10 % kann durch
            Rechtsverordnung noch ermöglicht werden) der im Betrieb
            beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem
            Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen
            Bruttoentgelts betroffen sein.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Existiert ein Betriebsrat, muss dieser in die
            Entscheidung über Kurzarbeit mit einbezogen werden.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Sofern kein Betriebsrat besteht, muss die
            Kurzarbeit bereits im Arbeitsvertrag ermöglicht sein, oder
            mit dem betroffenen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
            individuell vereinbart werden. In diesem Fall muss der
            Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin der Kurzarbeit zustimmen.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Auszubildende sind von Kurzarbeit
            ausgeschlossen.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Sofern das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt
            wurde, oder der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin bereits
            Krankengeld (nicht zu verwechseln mit Entgeltfortzahlung im
            Krankheitsfall) bezieht, ist keine Kurzarbeit möglich.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Mit Schwangeren kann ebenfalls Kurzarbeit
            vereinbart werden bzw. können diese ebenfalls in Kurzarbeit
            geschickt werden, wenn entsprechende
            Betriebsvereinbarungen/Tarifverträge bestehen. Da dies
            jedoch Folgen für das Elterngeld haben kann, sollte dies von
            der Schwangeren bei ihrer Entscheidung, ob sie einer
            Änderung ihres Arbeitsvertrags mit Kurzarbeit zustimmt,
            berücksichtigt werden.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von
            maximal 12 Monaten geleistet werden. Durch Rechtsverordnung
            kann die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Das Kurzarbeitergeld beträgt mindestens 60% des
            Nettogehaltes
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
  &lt;/ul&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           (Zwangs-)urlaub
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;ul&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Bereits vom Arbeitgeber genehmigter Urlaub kann
            nicht ohne weiteres gestrichen werden
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Sofern der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin
            während des Urlaubs erkrankt und von einem Arzt
            krankgeschrieben wird,  verringert dies nicht die Zeit des
            Urlaubsanspruchs.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
  &lt;/ul&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Homeoffice
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;ul&gt;&#xD;
    &lt;li&gt;&#xD;
      
           Sofern Homeoffice noch nicht im Arbeitsvertrag
            vorgesehen ist, kann dies nur einvernehmlich zwischen
            Arbeitgeber*in oder Arbeitnehmer*in vereinbart werden. Ein
            Anspruch auf Gewährung von Homeoffice besteht nicht. Im
            Einzelfall kann allerdings eine Verpflichtung entstehen,
             Homeoffice zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere, wenn
            sich ein Mitarbeiter an Corona infiziert hat und die
            Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes technisch
            möglich ist.
          &#xD;
    &lt;/li&gt;&#xD;
  &lt;/ul&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Bei
          Einführung von Kurzarbeit/Homeoffice sind viele Überlegungen
          anzustellen, insbesondere auch rechtlicher Art.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Gerne
          berate und begleite ich Sie (Arbeitnehmer*innen und
          Arbeitgeber*innen) bei auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen.
          Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Zum
          allgemeinen gesundheitlichen Schutz versuche ich,  - sofern
          möglich - die gewünschten Beratungen rasch und umfassend
          telefonisch oder per e-Mail zu leisten.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;!--StartFragment--&gt;  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;ul&gt;&#xD;
  &lt;/ul&gt;&#xD;
  &lt;!--EndFragment--&gt;  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Sun, 22 Mar 2020 00:00:00 GMT</pubDate>
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