Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht

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Oft halten empfohlene Kapitalanlagen nicht das, was Ihnen im Beratungsgespräch versprochen wurde. Verluste müssen Sie nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei einer Falschberatung helfen wir Ihnen, Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen und dadurch Ihren finanziellen Verlust zu minimieren.

Hier präsentieren wir Ihnen eine Auswahl unserer Leistungen. Sollte Ihre Leistung nicht enthalten sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.
  • Falschberatung

    Wurden Sie beim Kauf Ihrer Finanzanlage richtig beraten?

    Auch Bankberater müssen ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten. Das heißt Sie müssen über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage informiert werden.

    Ihre Wünsche Anlageziele und Ihr bereits vorhandenes Wissen müssen dabei berücksichtigt werden.

    Wir prüfen ob hiergegen Verstoßen wurde und machen Ihre Schadensersatzansprüche ggf. geltend.

  • Provisionen

    Hat Ihnen Ihre Bank eine verlustreiche Kapitalanlage empfohlen?

    Vielleicht hat Ihre Bank dafür hinter Ihrem Rücken für die Vermittlung der Anlage eine Provision erhalten und deshalb Sie nur unzureichend beraten.

    Bestehende Schadensersatzanforderungen machen wir gerne für Sie außergerichtlich oder gerichtlich geltend.

  • Vermögensverwaltung

    Möchten Sie die Verwaltung Ihres Vermögens in die Hände einer Bank legen?

    Vorher sollten Sie die Verträge rechtlich prüfen lassen, um späteren Ärger zu vermeiden.

    Auch prüfen wir, ob Ihre Bank die vereinbarten Anlagerichtlinien eingehalten hat.

Zuständiger Anwalt

Franz X. Bette

Rechtsanwalt und Mediator
Mehr über mich
Informationen zu Rechtsschutzversicherungen
Da sehr viele unserer Mandanten eine Rechtsschutzversicherung haben und zu diesem Thema immer wieder Fragen aufkommen, habe wir hier die häufigsten Fragen beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sich gerne bei uns melden (Kontakt).
  • Kann ich meinen Rechtsanwalt frei auswählen?

    Ja, Sie können Ihren Rechtsanwalt frei auswählen.

    Dieses Recht der freien Anwaltswahl ist sogar gesetzlich in § 127 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) niedergeschrieben.


  • Welche Kosten werden übernommen?

    Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechneten Kosten. Ich rechne meine Mandate nach diesem Gesetz ab und daher ist eine Anerkennung meiner Rechnungen kein Problem.

  • Deckungsanfrage

    Bevor Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit verbindlich übernimmt, ist bei Ihrer Versicherung eine sogenannte Deckungszusage einzuholen. Die Anfrage dazu, können gerne Sie direkt an Ihre Versicherung stellen oder aber sie teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit und dann übernehmen wir dies für Sie.


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